ab 02. November - Maßnahmen, die den (organisierten) Sport betreffen
Ab dem 02. November treten bis Ende des Monats bundesweit wieder mehr Einschränkungen in Kraft, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Wie fast alle gesellschaftlichen Bereiche ist leider auch der (organisierte) Sport erneut von den Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen.
Beschlüsse zur Eindämmung des Coronavirus ab 02. November
Der Bund und die Länder haben am 28. Oktober weitreichende Beschlüsse zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus getroffen. Ab dem 02. November (bis Ende des Monats) treten bundesweit Einschränkungen in Kraft, die auch den organisierten Sport und damit Deinen Verein betreffen.
Neben Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen auch die Sportvereine und -Einrichtungen wieder ihre Türen schließen:
- Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen muss eingestellt werden.
- Profisportveranstaltungen können nur noch ohne Zuschauer stattfinden.
- Geschlossen werden außerdem Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
Alle Maßnahmen für BW im Überblick
Du musst aber nicht ganz auf sportliche Aktivitäten verzichten:
- Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ist mögilch.
- Du brauchst ein paar Anregungen oder möchtest Deine Ideen mit anderen teilen? Dann schau mal bei bsj bewegt vorbei!