Besondere Förderungen für Vereine aufgrund von COVID-19
Der geplante Lehrgang muss ausfallen? Oder Dein Verein kann ihn sogar online durchführen? Hier erfährst Du, welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung es für Dich und Deinen Verein gibt.
Aufgrund der aktuellen Situation müssen viele Vereine ihre geplanten Maßnahmen absagen. Damit Dein Verein aber nicht auf den gesamten Kosten sitzen bleibt, kann er einen Zuschuss beantragen!
Förderung von Ausfall- und Stornokosten
Um die Vereine zu unterstützen hat Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha zugesichert, dass krisenbedingte Ausfall- und Stornokosten für bereits geplante Maßnahmen in der Jugendarbeit vom Land übernommen werden. Dies betrifft Jugendfreizeiten sowie Lehrgänge, Seminare und Praktische Maßnahmen der Jugendbildung.
Unter folgenden Voraussetzungen können die Vereine die angefallenen Kosten abrechnen:
- Ausfall- und Stornokosten müssen sich auf Projekte beziehen, die nach den allgemeinen Richtlinien des Landesjugendplans förderfähig sind
- Ausfall- und Stornokosten sind förderfähig, wenn die Durchführung des Projektes nach § 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17.3.2020 verboten wurde.
- Es gilt eine allgemeine Schadensminderungspflicht. D.h. zunächst müssen alle Möglichkeiten genutzt worden sein, um den entstehenden finanziellen Schaden zu reduzieren bzw. absehbare Schäden zu vermeiden. Die Beachtung des Grundsatzes der allgemeinen Schadensminderungspflicht ist zu dokumentieren.
Zuschussformular – Ausfall und Stornokosten (VStorno)
Förderung für webbasierte Lehrgänge und Seminare der außerschulischen Jugendbildung
In Anbetracht der derzeitigen Situation stimmt das Ministerium für Soziales und Integration für den begrenzten Zeitraum bis 30.09.2020 der Förderung von Lehrgängen für Jugendleiter*innen und von Seminaren der außerschulischen Jugendbildung, die in Form von webbasierten Lehr- und Lernformaten durchgeführt werden, zu.
- Gefördert werden Maßnahmen nach den allgemeinen Vorschriften für Lehrgänge und Seminare.
- Für die Durchführung von webbasierten Bildungsangeboten der außerschulischen Jugendbildung werden im Zeitraum vom 17.3.2020 bis 30.9.2020 Zuschüsse gewährt.
- Die Bildungsmaßnahmen müssen zeitlich getrennt von anderen geförderten Maßnahmen mit demselben Teilnehmerkreis durchgeführt werden.
- Der Zuschuss erfolgt auf Nachweis der Programmdauer. Für den „Tagessatz“ wird also nicht ein Durchführungstag (Datum) zugrunde gelegt. Maßnahmen, die online- Einheiten mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 2,5 Stunden umfassen, werden mit dem halben Tagessatz bezuschusst, Maßnahmen, die online- Einheiten mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 5 Stunden umfassen, werden mit dem Tagessatz bezuschusst. Je weitere 2,5 Stunden Programmdauer werden mit einem weiteren halben Tagessatz bezuschusst.
- Ein Kostennachweis ist nicht erforderlich.
Zuschussformular – Webbasierte Lehrgänge und Seminare (V6d)