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Zuschüsse für die Jugendarbeit noch bis 31.01.2020 beantragen!

Alle Mitgliedsvereine des BSB Freiburg e.V. bzw. der bsj Freiburg haben die Möglichkeit Zuschüsse über den Landejugendplan zu erhalten - alle Anträge laufen über die bsj.

Hast Du schon Deinen Zuschuss beantragt?

Das Land Baden-Württemberg fördert u.a. folgende Maßnahmen:

  • Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen (z.B. Zeltlager, Heimfreizeiten, Skifreizeiten, Segelfreizeiten, Jugendgruppenfahrten)
  • Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten
  • Jugenderholungsmaßnahmen mit Teilnehmer*innen mit Behinderungen
  • Anschaffung und Reparatur von Groß- und Gruppenzelten
  • Lehrgänge für Jugendleiter*innen
  • Seminare und Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung


Die Antragstermine für Maßnahmen in 2020 sind:

Bis 31.01.2020:

  • Jugenderholungsmaßnahmen mit Teilnehmer*innen mit Behinderungen
  • Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
  • Anschaffung und Reparatur von Groß- und Gruppenzelten

Bis 4 Wochen vor der Maßnahme:

  • Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten

Keine Anträge sind nötig für:

  • Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen
  • Seminare der außerschulischen Jugendbildung
  • Lehrgänge für Jugendleiter*innen

Alle Verwendungsnachweise müssen spätestens 4 Wochen nach Ende der Maßnahme bei der bsj vorliegen!


 

Weitere Informationen

FAQ

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