Zuschüsse für die Jugendarbeit noch bis 31.01.2020 beantragen!
Alle Mitgliedsvereine des BSB Freiburg e.V. bzw. der bsj Freiburg haben die Möglichkeit Zuschüsse über den Landejugendplan zu erhalten - alle Anträge laufen über die bsj.
Das Land Baden-Württemberg fördert u.a. folgende Maßnahmen:
- Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen (z.B. Zeltlager, Heimfreizeiten, Skifreizeiten, Segelfreizeiten, Jugendgruppenfahrten)
- Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten
- Jugenderholungsmaßnahmen mit Teilnehmer*innen mit Behinderungen
- Anschaffung und Reparatur von Groß- und Gruppenzelten
- Lehrgänge für Jugendleiter*innen
- Seminare und Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
Die Antragstermine für Maßnahmen in 2020 sind:
Bis 31.01.2020:
- Jugenderholungsmaßnahmen mit Teilnehmer*innen mit Behinderungen
- Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
- Anschaffung und Reparatur von Groß- und Gruppenzelten
Bis 4 Wochen vor der Maßnahme:
- Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten
Keine Anträge sind nötig für:
- Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen
- Seminare der außerschulischen Jugendbildung
- Lehrgänge für Jugendleiter*innen
Alle Verwendungsnachweise müssen spätestens 4 Wochen nach Ende der Maßnahme bei der bsj vorliegen!
FAQ