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"Schutzschild im Sport"

Haltung zeigen ist Ehrensache. Um die wertvolle Arbeit der Schutzkonzeptentwicklung unserer Sportvereine und Sportverbände zu unterstützen, haben wir das Banner „Schutzschild im und für den Sport“ entwickelt.

Kontakt

Marcel Drayer
Projektkoordinator

Wir unterstützen Sportvereine dabei, eine klare Haltung zum Schutz vor Gewalt zu entwickeln. In Deutschland trägt auch der Sport die Verantwortung, Schutzkonzepte zu erstellen und ihre Mitarbeitenden sowie Kinder und Jugendliche für dieses Thema zu sensibilisieren. Unser Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens im Sport zu fördern, denn eine sichere und respektvolle Umgebung ist die Grundlage für ein gesundes Miteinander.

Schutz vor Gewalt ist kein einmaliges Projekt mit festem Anfang und Ende – es ist eine tägliche Haltung. Diese Haltung zeigt, dass Kinder und Jugendliche respektiert werden und Erwachsene die Verantwortung für ihren Schutz übernehmen.

Das Schutzschild-Banner: Ein Zeichen der Verantwortung
Mit dem Schutzschild-Banner möchten wir die Verantwortungsübernahme sichtbar machen. Sportvereine und -verbände können das Banner für zwei Jahre erhalten, wenn sie die fünf Mindestmaßnahmen umsetzen. Die Vergabe ist Teil eines Prozesses: Für eine erneute Verleihung sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um den Schutzstandard weiterzuentwickeln.

Einheitliche Schutzstandards für alle Vereine und Verbände
Unser Ziel ist es, für alle Mitgliedsvereine und -verbände verbindliche Schutzstandards zu etablieren. Gemeinsam schaffen wir eine sichere und positive Umgebung, in der sich alle Mitglieder – besonders Kinder und Jugendliche – geschützt und gestärkt fühlen.

Schritt 1

Umsetzung der fünf Mindestanforderungen

Zunächst muss der Sportverein die fünf Mindestanforderungen umsetzen, damit dieser den Antrag auf ein "Schutzschild"-Banner stellen kann. Dieses wird im Folgenden für zwei Jahre vergeben. Grundvoraussetzung ist eine Positionierung - ein Beschluss zum aktiven Schutz vor Gewalt, der durch die Vereins- oder Verbandsführung verabschiedet wurde. 

 

Muster-Positionierung zum Download

Ansprechpersonen

Personalmanagement

Verhaltensregeln

Qualifizierung

Es wurde per Beschluss mindestens eine Person als Ansprechperson für das Themenfeld benannt und eine Anbindung an das Präsidium/den Vorstand festgelegt.
Die Kontaktdaten der Ansprechperson(en) sind auf der Webseite veröffentlicht.

Die haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden haben den Ehrenkodex und die Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet.
Bei Mitarbeitenden, die Kinder und Jugendliche betreuen erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (eFZ).

Basierend aufgrund der vermittelten Informationen (Qualifizierung), sind Verhaltensregeln für das Miteinander entwickelt worden, insbesondere für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Die Mitarbeitenden, mindestens jedoch die Ansprechperson(en), haben eine Schulung besucht (z. B. kostenfreie Vereinsschulung) und die relevanten Informationen an den entsprechenden Personenkreis im Verein oder Verband weitergeben.

Sportvereine, die die fünf Mindestanforderungen für den Schutz vor Gewalt umsetzen, werden mit einer besonderen Auszeichnung gewürdigt. Ziel dieser Auszeichnung ist es, das Engagement der Vereine für einen sicheren und geschützten Raum im Sport sichtbar zu machen und zu fördern.

  • Acrylglasplatte: Nach erfolgreicher Umsetzung der Mindestanforderungen erhält der Verein eine Acrylglasplatte, die gut sichtbar auf dem Vereinsgelände angebracht werden kann. Sie dient als Symbol für das Engagement des Vereins und zeigt allen Mitgliedern sowie Gästen, dass der Schutz vor Gewalt aktiv gefördert wird.
     
  • Webbanner: Zusätzlich erhält der Verein einen Webbanner, der auf der Vereinswebsite eingebunden werden kann. Damit wird das Engagement auch online hervorgehoben.
     
  • Urkunde: Eine offizielle Urkunde unterstreicht die Bedeutung dieser Auszeichnung und kann bei Vereinsveranstaltungen oder in Räumlichkeiten präsentiert werden.

 

Schritt 2

Ergänzende Anforderungen I

Um die Frist zu verlängern, muss der Sportverein die ergänzenden Maßnahmen I umsetzen und nachweisen.

 

Der Sportverein oder -verband entwickelt einen Interventionsplan für den Umgang mit Fällen interpersonaler Gewalt.

 

BSB-Interventionsplan zur Orientierung

Schritt 3

Ergänzende Anforderungen II

Um dem Schutzschild-Bündnis anzugehören, muss der Sportverein die ergänzenden Maßnahmen II umsetzen und nachweisen.

 

Die Satzung enthält eine Passage, in der sich der Sportverein oder -verband gegen jede Form von Gewalt ausspricht. 
Und entwickelt hierzu eine Ordnung (ggf. mit entsprechender Sanktionen).

Schritt 4

Schutzschild-Bündnis

Das Schutzschild-Bündnis ist ein wachsendes Netzwerk von Sportvereinen, die mit dem "Schutzschild im und für den Sport" ausgezeichnet wurden und alle Maßnahmen umgesetzt haben. In einem Treffen, das jedes Jahr stattfindet, sollen der regelmäßige Austausch, die Vernetzung und die gemeinsame Weiterentwicklung von Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gefördert werden.

 

Mehr Informationen zum Schutzschild-Bündnis

Gemeinsam zum vereinseigenen Schutzkonzept

Die Schutzschild-Veranstaltungsreihe begleitet Sportvereine aus Südbaden dabei, ein Schutzkonzept zu entwickeln, das zu ihrem Vereinsalltag passt. Schritt für Schritt werden die Vereinsverantwortlichen in der siebenteiligen Veranstaltungsreihe begleitet. Ziel ist es umfassendes Schutzkonzept. Nach erfolgreicher Umsetzung werden die Sportvereine mit dem “Schutzschild im und für den Sport” ausgezeichnet und in das Schutzschild-Bündnis aufgenommen. 

Mehr Informationen zur Veranstaltungsreihe

Verleihungen

TSV March

TUS Gottmadingen

FC Buchholz

BSV Freiburg

TV Hausach

FV Ottersdorf

Capoeira Angola Floresta Negra

Turnverein Lörrach

Rastatter SC-DJK

Turnverein Heitersheim

TUS Lörrach Stetten

Schachclub Brombach

CVJM Lörrach

FV Tumringen

Turnerschaft Ottersdorf

TC Denzlingen

TV Schuttertal

Verein für Sport und Natur Konstanz

Basketball-Freizeit-Club Freiburg e. V.

BC Eimeldingen e. V.

Beachverein Freiburg

DAV Sektion Freiburg-Breisgau

DAV Sektion Überlingen

DJK Heuweiler e. V.

ESV Freiburg e. V.

FC Bad Krozingen 1920 e. V.

FC Freiburg-St. Georgen 1921 e. V.

FV Haueneberstein

FC Heitersheim

FC Lenzkirch

FC Wolfenweiler-Schallstadt e. V.

FC Wehr e. V.

Freiburger FC

FT 1844 Freiburg

FV Ottersweier

FV Tennenbronn

Hegauer FV

JFV Singen

KSV Tennenbronn

MTB Freiburg

PTSV Jahn Freiburg e. V.

Südbadischer Fußballverband e. V.

SC Eichstetten

Sport-Club Freiburg e. V.

Schwimmklub Sparta Konstanz

Schwimmverein Neptun Breisgau

Segelverein Schluchsee

SF Elzach-Yach

SG Köndringen-Teningen

Skiclub Gottmadingen

Skifreunde Tennenbronn

Sportfreunde Eintracht Freiburg

Sportschützengesellschaft Brigachtal

SSV Tennenbronn

SV Bühlertal

SV Emmingen

SV Istein 1920 e. V.

SV Kirchzarten

SVO Rieselfeld

Tanzsportclub Dreisamtal

1. Tauchclub Offenburg e. V.

TC Schallstadt-Wolfenweiler e. V.

TC Rot-Weiss Staufen e. V.

TSG Ötlingen 1962 e. V.

TSV Alemannia Freiburg-Zähringen e. V.

TSV Kandern Abt. Ringen

TTC Rot-Weiß Freiburg e. V.

Turnerbund Kappel-Grafenhausen e. V.

TUS Böhringen e. V.

TV Freiburg-St. Georgen e. V.

TV Gundelfingen e. V.

TV Ihringen e. V.

TV Kappelrodeck e. V.

TV Konstanz e. V.

TV Merdingen e. V.

TV Neuenburg e. V.

TV Oberachern e. V.

TV Ortenberg e. V.

USC Freiburg Eisvögel

VfB 1910 Waldshut e. V.

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Kinderschutz

Hilfen, Antworten und Lösungsmöglichkeiten für Fragen zum Thema Aufsichtspflicht, Schutzkonzepte und Prävention sexualisierter Gewalt.

Vielfalt und Inklusion

Hilfen, Antworten und Lösungsmöglichkeiten für Fragen zum Thema Vielfalt und Inklusion im Sport.

Schutzschild-Veranstaltungsreihe

Dein Sportverein ein Vorbild für den Kinder- und Jugendschutz.

Schutzschild-Bündnis

Das Schutzschild-Bündnis vernetzt ausgezeichnete Sportvereine und stärkt die nachhaltige Prävention und den Schutz vor Gewalt im Verein.

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