"Schutzschild im Sport"
Haltung zeigen ist Ehrensache. Um die wertvolle Arbeit unserer Sportvereine und Sportverbände zu unterstützen, haben wir das Banner „Schutzschild im und für den Sport“ entwickelt.
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Wir unterstützen Sportvereine dabei, eine klare Haltung zum Schutz vor Gewalt zu entwickeln. In Deutschland trägt auch der Sport die Verantwortung, Schutzkonzepte zu erstellen und ihre Mitarbeitenden sowie Kinder und Jugendliche für dieses Thema zu sensibilisieren. Unser Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens im Sport zu fördern, denn eine sichere und respektvolle Umgebung ist die Grundlage für ein gesundes Miteinander.
Schutz vor Gewalt ist kein einmaliges Projekt mit festem Anfang und Ende – es ist eine tägliche Haltung. Diese Haltung zeigt, dass Kinder und Jugendliche respektiert werden und Erwachsene die Verantwortung für ihren Schutz übernehmen.
Das Schutzschild-Banner: Ein Zeichen der Verantwortung
Mit dem Schutzschild-Banner möchten wir die Verantwortungsübernahme sichtbar machen. Sportvereine und -verbände können das Banner für zwei Jahre erhalten, wenn sie die fünf Mindestmaßnahmen umsetzen. Die Vergabe ist Teil eines Prozesses: Für eine erneute Verleihung sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um den Schutzstandard weiterzuentwickeln.
Einheitliche Schutzstandards für alle Vereine und Verbände
Unser Ziel ist es, für alle Mitgliedsvereine und -verbände verbindliche Schutzstandards zu etablieren. Gemeinsam schaffen wir eine sichere und positive Umgebung, in der sich alle Mitglieder – besonders Kinder und Jugendliche – geschützt und gestärkt fühlen.
Schritt 1

Umsetzung der fünf Mindestanforderungen
Zunächst muss der Sportverein die fünf Mindestanforderungen umsetzen, damit dieser den Antrag auf ein "Schutzschild"-Banner stellen kann. Dieses wird im Folgenden für zwei Jahre vergeben. Grundvoraussetzung ist eine Positionierung - ein Beschluss zum aktiven Schutz vor Gewalt, der durch die Vereins- oder Verbandsführung verabschiedet wurde.

Ansprechperson(en)

Personalmanagement

Verhaltensregeln

Qualifizierung
Es wurde per Beschluss mindestens eine Person als Ansprechperson für das Themenfeld benannt und eine Anbindung an das Präsidium/den Vorstand festgelegt.
Die Kontaktdaten der Ansprechperson(en) sind auf der Webseite veröffentlicht.
Die haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden haben den Ehrenkodex und die Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet.
Bei Mitarbeitenden, die Kinder und Jugendliche betreuen erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (eFZ).
Basierend aufgrund der vermittelten Informationen (Qualifizierung), sind Verhaltensregeln für das Miteinander entwickelt worden, insbesondere für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Die Mitarbeitenden, mindestens jedoch die Ansprechperson(en), haben eine Schulung besucht (z. B. kostenfreie Vereinsschulung) und die relevanten Informationen an den entsprechenden Personenkreis im Verein oder Verband weitergeben.

Sportvereine, die die fünf Mindestanforderungen für den Schutz vor Gewalt umsetzen, werden mit einer besonderen Auszeichnung gewürdigt. Ziel dieser Auszeichnung ist es, das Engagement der Vereine für einen sicheren und geschützten Raum im Sport sichtbar zu machen und zu fördern.
- Acrylglasplatte: Nach erfolgreicher Umsetzung der Mindestanforderungen erhält der Verein eine Acrylglasplatte, die gut sichtbar auf dem Vereinsgelände angebracht werden kann. Sie dient als Symbol für das Engagement des Vereins und zeigt allen Mitgliedern sowie Gästen, dass der Schutz vor Gewalt aktiv gefördert wird.
- Webbanner: Zusätzlich erhält der Verein einen Webbanner, der auf der Vereinswebsite eingebunden werden kann. Damit wird das Engagement auch online hervorgehoben.
- Urkunde: Eine offizielle Urkunde unterstreicht die Bedeutung dieser Auszeichnung und kann bei Vereinsveranstaltungen oder in Räumlichkeiten präsentiert werden.
Schritt 2

Ergänzende Anforderungen I
Um die Frist zu verlängern, muss der Sportverein die ergänzenden Maßnahmen I umsetzen und nachweisen.
Der Sportverein oder -verband entwickelt einen Interventionsplan für den Umgang mit Fällen sexualisierter Belästigung und Gewalt.
Schritt 3

Ergänzende Anforderungen II
Um dem Schutzschild-Bündnis anzugehören, muss der Sportverein die ergänzenden Maßnahmen II umsetzen und nachweisen.
Verleihungen

















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