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FAQ | Häufig gestellte Fragen

Du hast eine Frage? Wir haben die Antwort für Dich. Hier findest Du auf einen Blick unsere Antworten zu den häufig gestellten Fragen aus unseren vielfältigen Themenbereichen wie Aus- und Fortbildung, Freistellung, Kinder- und Jugendschutz und vieles mehr. 
 

Solltest Du eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, kontaktiere uns direkt telefonisch, per Mail oder nutze gerne unser Kontaktformular

Badische Sportjugend im BSB Freiburg e. V.

Geschäftsstelle
Wirthstraße 7
79110 Freiburg

bsj - Allgemein

Die Badische Sportjugend im Badischen Sportbund Freiburg e.V. ist die Dachorganisation des Kinder- und Jugendsports in Südbaden. Wir sind ein vom Land Baden-Württemberg anerkannter freier Träger der außerschulischen Jugendbildung. Dabei vertreten wir über 350.000 Kinder und Jugendliche, organisiert in über 3.100 Sportvereinen und 53 Sportfachverbänden. Wir vermitteln und behandeln überfachliche Themen im Sport, also nicht sportart-spezifische Themen, die aber dennoch in jeder Sportart Bedeutung haben. Du möchtest noch mehr zu uns, unseren Aufgaben und Tätigkeitsfeldern wissen?

Mehr über uns

Wir bieten Dir in über 40 verschiedenen Aus- und Fortbildungen die Möglichkeit Dich im Sport weiterzubilden. Absolviere die Ausbildung zum*r zertifizierten Sportaissitent*in, zum*r Übungsleiter*in C im Kindersport oder besuche unsere Fortbildungen zu den unterschiedlichsten Themen im Bereich des Kinder- und Jugendsports. Mithilfe der Fortbildungen kannst Du zudem Deine C-Lizenz Kindersport verlängern. Auch im Rahmen von öffentlichkeitswirksamen Projekten kannst Du Dich gemeinsam mit uns im Sport engagieren. Für unsere direkte Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bieten wir vielfältige Freizeitmaßnahmen an: die Kinder- und Jugendsportfreizeiten für Alle im Sommer an der Sportschule Baden-Baden Steinbach und die Wintersportcamps im Schwarzwald. Abgerundet wird unser Portfolio durch das Sportmobil mit Spiel und Spaßaktionen für Kids & Teens.

Du möchtest Teil des bsj Teams werden? Dann klicke Dich doch mal durch unsere Jobbörse. Ob als Teamer*in, Referent*in, Tandempartner*in, Spomo-Fahrer*in oder Bundesfreiwilligendienstleistende*r - da ist für alle etwas dabei.

 

Karriere

 

Du möchtest Dich lieber mit uns zusammen im Rahmen von Projekten engagieren? Wir laden Dich herzlich ein dabei zu sein Dich gemeinsam mit uns für Kinder und Jugendliche im Sport einzusetzen.

 

Sport und Bewegung

Um unsere Flyer zu bestellen schreibe uns eine formlose E-Mail mit deinem Bestellwunsch, der Anzahl der Exemplare und deine Adresse. Wir senden Dir diese nach der Bearbeitung umgehend zu. Viele Broschüren/ Flyer findest Du auch in digitaler Form in unserem Download-Center

Ausbildung Sportassistent*in

Der Begriff ist nicht gesetzlich geschützt, wird beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) aber für Ausbildungsgänge unterhalb der Lizenz-Ebene verwendet, die sportpraktische Inhalte enthalten. Man könnte sie also auch als Trainer- oder Übungsleiterassistent bezeichnen. In der Praxis haben viele Sportassistent*innen nicht nur eine "Assistenz"-Funktion, sondern sie leiten teilweise schon eigene Gruppen (unter bestimmten Voraussetzungen darf man das auch, wenn man noch nicht 18 Jahre alt ist).

Weitere Infos zum*r Sportassistent*in

In der Sportassistent*innen-Ausbildung wird u. a. vermittelt, wie ein kind- und jugendgerechtes Training gestaltet werden kann. Die Grund-Prinzipien sind für die meisten Sportarten gleich und es geht vor allem auch darum, wie Du vor der Gruppe stehst, wie Du etwas vermittelst, wie Du mit pädagogischen Herausforderungen umgehst usw. Weil die Sportassistent*innen alle aus völlig verschiedenen Sportarten kommen, ist es nicht möglich, dass sich während der Ausbildung auf eine bestimmte Sportart spezialisiert wird. Hierfür muss eine spezielle Aus- oder Fortbildung beim entsprechenden Fachverband (also z. B. beim Fußballverband, Turner-Bund oder Pferdesportverband) gemacht werden.

Der Sportassistent*innen-Kurs zählt immer als Ganzes, d. h. es geht auch darum, wie Du mitarbeitest, wie Du Dich in die Gruppe einbringst usw. Die Lehrprobe am letzten Tag gilt noch einmal als Rückmeldung und wird nicht nur von der Lehrgangsleitung, sondern auch von den Teilnehmer*innen bewertet. Voraussetzungen für den Erhalt des Sportassistent*innen-Zertifikats ist also eine aktive und motivierte Teilnahme über die gesamte Woche, das Einbringen von eigenen Ideen und zum Abschluss eine gut vorbereitete und durchgeführte Lehrprobe. Fehler dürfen dabei gemacht werden, es geht ja gerade darum, durch das praktische Durchführen, Erfahrungen zu sammeln und daraus zu lernen. Wer mit dieser Einstellung an den Lehrgang herangeht, braucht sich keine Sorgen zu machen. Wer die genannten Voraussetzungen allerdings nicht erfüllt und den Kurs nicht engagiert absolviert, der kann auch kein Zertifikat erhalten.

Nein, das ist sie nicht! Die Ausbildungswoche ist sehr intensiv und es finden auch am Abend Lehreinheiten statt. Zusätzlich bereitest Du nebenbei die Lehrprobe vor. Trotz Vollpension an der Sportschule, zur Verfügung stehendem Kraftraum und Schwimmbad ist die Woche eher keine Erholung und ein gewisses Maß an Disziplin ist wichtig!

Anmelden lohnt sich immer, denn alle eingegangen Anmeldungen erhalten eine Rückmeldung, auch wenn dies manchmal nur eine Benachrichtigung über einen Eintrag in die Warteliste ist. Es sind in der Vergangenheit schon einige Teilnehmer*innen über die Wartelisten nachgerückt. Ein weiterer Vorteil ist, dass Teilnehmer*innen auf den Wartelisten bei den nächsten Kursen Vorrang haben!

Das ist je nach Anmeldungslage möglich. Bitte nimm hierzu mit uns Kontakt auf (gerne auch telefonisch 0761-1524613).

Bei der bsj ist eine direkte Weiterbildung zum*r staatlich anerkannten Übungsleiter*in mit dem Profil Kinder/Jugend möglich (sportartübergreifend). Für die Lizenz gibt es vom Badischen Sportbund einen Vereins-Zuschuss von zurzeit bis zu 500 Euro pro Jahr. Ob der Sportassistent*innen-Kurs für andere, sportfachliche Maßnahmen anerkannt wird, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Fachverbandes.

Nein, außer die Verletzung stellt keine wesentliche Beeinträchtigung bei den zahlreichen sportpraktischen Einheiten dar. Körperliche (und geistige) Fitness ist für die Ausbildungswoche unerlässlich!

Aus Abrechnungsgründen müssen mindestens 80% der Teilnehmenden unter 27 Jahren alt sein. Pro Lehrgang sind also immer auch ein paar Plätze für Teilnehmende über 27 Jahre vorhanden. Diese Altersmischung bereichert den Kurs.

Nein, Du musst zu Beginn der Ausbildung bereits 15 Jahre alt sein.

Dein Sportassistentenzertifikat verliert seine Gültigkeit nicht. Wenn Du jedoch nun noch eine ÜL-Lizenz absolvieren und sie anrechnen lassen möchtest, ist dies leider nicht möglich. Eine Lizenzausbildung muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.

Aus- und Fortbildungen

Um bei unseren Aus- und Fortbildungen teilnehmen zu können, solltest Du Mitglied in einem Verein und mindestens 16 Jahre alt sein.
Denn für den Erwerb einer Übungsleiterlizenz musst Du mindestens sechzehn Jahre alt sein. Einzige Ausnahme ist unser Sportassistent*innenkurs. Hier darfst Du bereits ab 15 Jahren teilnehmen. Auch einen aktuellen Ersthelferkurs (9 Lerneinheiten) solltest Du bis spätestens zum Prüfungslehrgang (also der dritten von 3 Lehrgangswochen) vorweisen können. Grundsätzlich brauchst Du natürlich Freude und Interesse am Sport und solltest Dich gerne bewegen und vor eine Gruppe stehen und Verantwortung übernehmen. 

vgl. auch unsere Teilnahmebedingungen 

Die Anmeldung erfolgt online. Du wählst auf unserer Website die Veranstaltung aus, an der du teilnehmen möchtest und muss dann einfach nur den Anmeldeschritten folgen. Falls eine Online-Anmeldung nicht möglich ist, kannst Du Dich auch mit dem bsj-Anmeldeformular anmelden. Das Formular muss von der meldenden Organisation bestätigt werden. 

Die Teilnahmegebühr wird von der bsj mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei der Anmeldung gibst du die Bankverbindung des Kontos an, von dem die Gebühr abgebucht werden soll. 

Ja. Eine Abmeldung ist ausschließlich in Schriftform möglich. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn) entfällt für bereits bezahlte Gebühren der Rückzahlungsanspruch. Für sonstige Rücküberweisungen ist die vollständige Angabe der Bankverbindung erforderlich.  

vgl. auch unsere Teilnahmebedingungen

Um die Gültigkeit Deiner Übungsleiter C-Lizenz zu erhalten, musst Du Dich alle vier Jahre fortbilden. Eine Übungsleiter B-Lizenz ist alle drei Jahre zu erneuern. Zur Verlängerung ist eine Maßnahme mit 15 Lerneinheiten (in der Regel zwei bis drei Tage) notwendig. Weitere Informationen zum Thema Lizenzierung, Aus- und Fortbildung gibt es hier: Richtlinien für die Aus- und Fortbildung in BW

Die bsj bietet verschiedene Fortbildungen zur Lizenzverlängerung an. Bei jeder Fortbildung findest du eine Info, für welche Lizenzen die Fortbildung als Verlängerung anerkannt wird und wie viele Lerneinheiten sie für Deine Verlängerung beinhaltet. Nach der Teilnahme wird Deine sportartübergreifende Lizenz automatisch verlängert. Sofern Du eine sportartspezifische Lizenz besitzt wende Dich bitte direkt an die Ansprechperson des jeweiligen Fachverbands. 

Wir empfehlen den Besuch einer dreitägigen Fortbildung bzw. einer Veranstaltung mit dem Umfang von 15 Lerneinheiten. Es ist jedoch auch möglich mehrere eintägige Veranstaltungen zu besuchen und somit die Lerneinheiten zu "sammeln". Zur Lizenzverlängerung schickst Du dann eine Kopie aller Teilnahmebescheinigungen an den*die Verantwortliche für das Thema Übungsleiter*innen/Lehrwesen bei unseren Kollegen des Badischen Sportbunds

Grundsätzlich ist das in einigen Fällen möglich, jedoch hängt es davon ab, in welchem Kontext die Leistung erbracht wurde und was sie beinhaltet. 

Die Anrechnung von Fortbildungen anderer Sportverbände ist grundsätzlich möglich. Bitte lege uns dafür Deine Fortbildungsnachweise zur Prüfung vor.
Fortbildungen kommerzieller Anbieter werden nicht anerkannt.

Die Ausbildung zum*r Sportassistent*in kann für die "ÜL C-Ausbildung Profil Kinder" als Grundlehrgang angerechnet werden.
Manche Fachverbände erkennen auch ihre jeweilige D-Trainer*innen- oder Mentor*innen-Ausbildung als Grundlehrgang für die C-Lizenz an. Für Rückfragen hierzu wende Dich bitte an den jeweiligen Fachverband.

In der Regel finden unsere Bildungsmaßnahmen an der Sportschule Baden-Baden Steinbach statt. Fragen und Antworten zu dieser Unterkunft findest Du hier. Gelegentlich bieten wir auch dezentrale Fortbildungen in Deinem Verein bzw. einer Stadt oder Gemeinde (z.B. Kinder in Bewegung) oder im Leistungszentrum Herzogenhorn am Feldbergan.

Die aktive sportliche Teilnahme ist Pflicht. Im Falle einer Verletzung vor Veranstaltungsbeginn ist das weitere Verfahren im Vorfeld mit der bsj abzuklären.  

vgl. auch BSB/bsj Teilnahmebedingungen 

Falls Du Dich während des Lehrgangs verletzt, wende Dich bitte direkt an Deine*n Referent*in. Die Referent*innen können sehr gut einschätzen, wie der weitere Verlauf sein wird, ob Du da bleiben kannst oder abreisen solltest. Die definitive Entscheidung wird dann in Rücksprache mit der bsj getroffen.

vgl. auch BSB/bsj Teilnahmebedingungen 

Ob die bsj- Fortbildungen zur Verlängerung Deiner Fachlizenz anerkannt werden, musst Du bei Deinem entsprechenden Sportfachverband erfragen.

Nein, Du musst zu Beginn der Ausbildung bereits 16 Jahre alt sein. Sportassistent*innen, die die Übungsleiter C Lizenz Kindersport erlangen möchten, können sobald sie 16 Jahre alt sind den Aufbaulehrgang besuchen.

vgl. auch BSB/bsj Teilnahmebedingungen 

Nein, dies ist leider nicht möglich, auch wenn nur wenige Tage bis zum Mindestalter bei Lehrgangsbeginn fehlen sollten.

Ja, der Gesetzgeber bietet mit dem Bildungszeitgesetz und dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit zwei Möglichkeiten, eine Freistellung zu beantragen.

Nein, du kannst auch zu Hause übernachten. Bitte teile der bsj frühzeitig mit, wenn Du kein Zimmer benötigst und informiere vor Ort Deine*n Referent*in und den Nachthausmeister.

In der Regel bietet die Sportschule vegetarische Gerichte an. Dies wird beim Einchecken abgefragt. Vegane Ernährung, eine Lebensmittel-Unverträglichkeit oder -Allergie sind im Voraus direkt der Sportschule Steinbach mitzuteilen - Tel. : 07223-51190

Die Unterbringung erfolgt in Doppelzimmern. Auf Wunsch, je nach Kapazität und gegen einen Aufpreis von 20 Euro besteht die Möglichkeit in einem Einzelzimmer zu übernachten.

Infos über die Sportschule

Wie komme ich am besten zur Sportschule (ÖPNV | MFG)?

mit öffentlichen Verkehrsmitteln:  
Buslinie 216 ab Bahnhof Baden-Baden bis Haltestelle Yburgstr./ Sportschule
S4 bis Haltestelle Rebland, Buslinie 261 bis Steinbach Haltestelle Yburgstr./ Sportschule
mit dem Pkw: Yburgstr. 115, 76534 Baden-Baden


Bei Navigationsgeräten beachten: Bitte gib unbedingt die Straße und Hausnummer der Sportschule ein und achte darauf, dass sich das Ziel innerhalb von Steinbach befindet (ansonsten kann Dich Dein Gerät auf die ca. 6 km außerhalb liegende Yburg leiten). Die Parkmöglichkeiten an der Sportschule sind begrenzt. Parkplätze findest Du vor Haus 1 und an Halle 3.
Eine Anfahrtsskizze kann hier eingesehen werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit hier Fahrgemeinschaften zu bilden.

Die bsj bietet Dir an Dich bei Deinem ehrenamtlichen Engagement zu unterstützen. Alle Beschäftigten, die in Baden-Württemberg in einem Dienst-, Arbeits- Ausbildungs- oder sonstigen arbeitnehmerähnlichen Verhältnis (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr) stehen können über die bsj eine Freistellung für bsj-Veranstaltungen beantragen. Voraussetzung ist, dass Du ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig bist. Weitere Informationen und Wissenswertes sowie das Antragsformular findest Du auf der Seite zum Thema Freistellung.

Freistellung

Das Antragsformular schickst Du an die Geschäftsstelle der bsj. Diese leitet den Antrag auf Freistellung je nach Wunsch direkt an den Arbeitgeber oder an Dich als Antragssteller*in weiter. Bitte beachte, dass die Anträge mindestens einen Monat vor Beginn der Freistellung beim Arbeitgeber einzureichen sind.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Lerneinheiten) muss zum Prüfungslehrgang vorgelegt werden. Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Sportlehrer*innen, die als Übungsleiter*in in ihrem Verein tätig sind, kann mit Bestätigung des Vereins eine ÜL C-Lizenz ausgestellt werden. Als Nachweis für die Ausbildung ist das Abschlusszeugnis vorzulegen. Wenn dessen Datum länger als 4 Jahre zurück liegt, müssen zusätzlich Fortbildungsnachweise erbracht werden.

Physiotherapeut*innen, die als Übungsleiter*in in ihrem Verein tätig sind, kann die Berufsausbildung als Grund- und Aufbaulehrgang der ÜL C-Lizenz angerechnet werden. Für den Erwerb einer Lizenz ist die erfolgreiche Teilnahme an einem einwöchigen Prüfungslehrgang notwendig. Als Nachweis für die Berufsausbildung ist das Abschlusszeugnis vorzulegen.

Sportstudent*innen und Sportwissenschaftler*innen, die als Übungsleiter*in in ihrem Verein tätig sind, können einen Antrag auf Anrechnung ihrer Studienleistungen auf die ÜL C-Ausbildung stellen. Der Grad der Anrechenbarkeit hängt von den Studieninhalten ab.

Ja, die gibt es. Vereine können für die geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter*innen, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind, Zuschüsse beim BSB beantragen.
Weitere Informationen findest Du unter Förderung DOSB Lizenzen.

Die Kosten unserer Bildungsmaßnahmen sind unterschiedlich, je nach Art und Dauer des Lehrgangs. Eine eintägige Fortbildung kostet in etwa 40€ inkl. Mittagessen (für Sportvereinsmitglieder), die Sportassistent*innen-Ausbildung (1 Woche) 75€ inkl. Vollpension (für Sportvereinsmitglieder) und die gesamte Übungsleiter*innen-Lizenz Kindersport (3x 1 Woche) 225€ inkl. Vollpension (für Sportvereinsmitglieder).

Wenn Du Dich für eine Lehrgangsreihe (Übungsleiter:in C Kindersport) oder den Aufbaulehrgang für Sportassistent:innen anmeldest, entscheidest Du Dich mit Deiner Anmeldung auch direkt für die Termine des Aufbau- und Prüfungslehrgangs mit. Nach Absolvierung des Aufbaulehrgangs wirst Du also automatisch von uns in den Prüfungslehrgang gebucht. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich. Solltest Du aufgrund von Terminschwierigkeiten oder eines Nachholtermins ausdrücklich nur noch den Prüfungslehrgang absolvieren wollen, wende Dich bitte direkt an uns (info(at)bsj-freiburg.de).

Das freut uns. Die Anmeldung erfolgt zunächst an Deiner Hochschule. Der weitere Anmeldeprozess für unsere Lehrgänge ist in diesem padlet übersichtlich dargestellt: SPOSA EH/KH Freiburg Ablauf/Anmeldung (padlet.com).

Die Zusatzqualifikation beinhaltet Seminare und Leistungsnachweise Deiner Hochschule sowie die Absolvierung einer Übungsleiter C-Lizenz Kinder/Jugend der bsj Freiburg (aufgeteilt in Grundlehrgang (GL), Aufbaulehrgang (AL) und Prüfungslehrgang (PL)) plus die Fortbildung „Sport für alle“ am Leistungszentrum Herzogenhorn.
Bereits absolvierte C-Lizenzen im Bereich Kinder- und Jugendsport (!) werden nur in Ausnahmefällen (Härtefällen) anerkannt. Andere Breitensportlizenzen aus Fachsportarten (z.B. Fußball, Hockey, Schwimmen, Leichtathletik) besonders für den Erwachsenenbereich werden nicht berücksichtigt. 

Das Bildungsangebot der bsj richtet sich bevorzugt an die Mitglieder (Mindestalter 16 Jahre) aus den BSB-Sportvereinen sowie den anderen baden-württembergischen Sportbünden [Badischer Sportbund Nord e. V. und Württembergischer Landessportbund e. V.]. Eine Teilnahme als "Nicht-Mitglied" oder Mitglied eines Sportvereins, der nicht den baden-württembergischen Sportbünden angehört, ist möglich, verändert jedoch die Teilnahmegebühren (Kosten für Teilnahme und Unterkunft/Verpflegung). Es gelten gesonderte Gebühren. Diese Gebühren können bei der BSB-Geschäftsstelle (info(at)bsb-freiburg.de) erfragt werden. Die Regelung gilt für alle Teilnehmenden unserer Bildungsmaßnahmen auch im Rahmen der Kooperation SPOSA. Die umfangreichen bsj/BSB Teilnahmebedingungen sind in unserem Bildungsprogramm einzusehen. 

Bildungszeitgesetz

Bildungszeit meint die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur beruflichen oder politischen Weiterbildung oder zur Qualifikation für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten. Bildungszeit ist auch in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der*die Arbeitgeber*in das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Lehrgangsgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen die Beschäftigten selbst.

Bildungszeit kannst Du beantragen für Bildungsmaßnahmen von anerkannten Trägern oder Bildungseinrichtungen, die durchschnittlich min. 6 Zeitstunden pro Tag (ohne Pause) umfassen. Im organisierten Sport gehören dazu Aus- und Fortbildungen im DOSB-Lizenzsystem, wie die Übungsleiter*innen- und Trainer*innenausbildungen, sowie Vereinsmanager*innenausbildungen. Die zeitlichen Vorgaben werden bei Ausbildungen erfüllt, die im Schnitt pro Tag 8 Lerneinheiten à 45 min beinhalten. Das sind beispielsweise 40 Lerneinheiten in 5 Tagen oder 16 Lerneinheiten in 2 Tagen. Bildungsangebote mit E-Learning können auch zeitlich geltend gemacht werden, der Präsenzanteil in der Ausbildung muss allerdings überwiegen.

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen mit Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, für Beamte sowie Richter*innen des Landes. Voraussetzung für den gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit ist, dass das Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens 12 Monaten besteht. Schließt sich ein Beschäftigungsverhältnis einem neuen Beschäftigungsverhältnis beim selben Arbeitgeber an, gilt für das Entstehen des Anspruchs auf Bildungszeit das vorhergehende Beschäftigungsverhältnis, wie zum Beispiel der Beginn der Ausbildung oder des dualen Studiums.

Das aktuelle Antragsformular für Bildungszeit finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Die Beantragung von Bildungszeit läuft direkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Antrag auf Bildungszeit wird vom Arbeitnehmer mit den entsprechenden Lehrgangsinformationen
(Ausschreibung des Lehrgangs) direkt beim Arbeitgeber eingereicht. Dieser prüft den Antrag mit Hilfe der Liste der anerkannten Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich und der beigefügten Lehrgangsunterlagen, auf die Kriterien a) anerkannter Bildungsträger und b) durchschnittliche Dauer der Bildungsmaßnahme pro Tag.

Der Freistellungsanspruch beträgt bis zu 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch 5 Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit. Für Beschäftigte an Schulen und Universitäten erfolgt eine Freistellung ausschließlich in der unterrichts- bzw. vorlesungsfreien Zeit. Ein Übertrag nicht genommener Bildungstage in das folgende Kalenderjahr ist nicht möglich.

Zur Dokumentation der Teilnahme an der Bildungsveranstaltung ist dem*der Arbeitgeber*in das detaillierte Lehrgangsprogramm und nach erfolgter Maßnahme die Teilnahmebestätigung auszuhändigen.

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit eingereicht werden.

Arbeitgeber*innen können den Antrag auf Bildungszeit aus dringenden betrieblichen Belangen ablehnen. Beispielsweise wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen. Außerdem wenn:
- zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb die ihnen für das laufende Jahr zustehende Bildungszeit bereits genommen haben oder diese bewilligt wurde
- es sich um einen Kleinstbetrieb mit weniger als zehn Beschäftigte (ohne Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen) am 1. Januar eines Jahres handelt. Im Falle einer Ablehnung bedarf es der schriftlichen Darlegung der Gründe.

Bei Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest, wird die Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht auf die Bildungszeit angerechnet. Somit gehen durch Krankheit keine Bildungstage verloren.

Laut § 8 Abs. 3 des Gesetzes darf dem*der Arbeitnehmer*in durch die Inanspruchnahme kein Nachteil entstehen. Bei Verletzung dieses Rechts kann ein Schadensersatzanspruch gelten gemacht werden.

Wenn durch nicht vorhersehbare betriebliche Gründe, wie Krankheit anderer Beschäftigter, nach Bewilligung ein dringender betrieblicher Grund eintritt, darf der*die Arbeitnehmer*in die Bewilligung zurücknehmen. Entstehende Stornierungskosten der geplanten Bildungsmaßnahme trägt dabei der*die Arbeitgeber*in.

Zuschüsse

Die Grundvoraussetzung, um einen Zuschuss beantragen zu können, ist die Mitgliedschaft des Vereins bei der Badischen Sportjugend im Badischen Sportbund Freiburg e.V. Darüber hinaus sind noch weitere Voraussetzungen und Kriterien festgelegt. Diese sind den Fragen und Antworten zum Landesjugendplan zu entnehmen.

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit

Alle Beschäftigten, die in Baden-Württemberg in einem Dienst-, Arbeits- Ausbildungs- oder sonstigen arbeitnehmerähnlichen Verhältnis (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr) stehen können eine Freistellung beantragen. Voraussetzung ist, dass Du ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig bist. Weitere Informationen und Wissenswertes findest Du auf der Seite zum Thema Freistellung.

Freistellung

Das Antragsformular schickst Du an die Geschäftsstelle der bsj. Diese leitet den Antrag auf Freistellung je nach Wunsch direkt an den Arbeitgeber oder an Dich als Antragssteller*in weiter. Bitte beachte, dass die Anträge mindestens einen Monat vor Beginn der Freistellung beim Arbeitgeber einzureichen sind.

Sportmobil

 

Das bsj Sportmobil ist ein Kleinbus voller Spiel- und Sportgeräte, unserer Hüpfburg und wahlweise mit unserem Bungee Run. Du kannst das "Spomo" für deine Veranstaltung buchen.

Alle Infos zum Sportmobil sowie die jeweiligen Bestellformulare für die Anfrage Deines Wunschtermins findest Du hier:

Alles rund ums Sportmobil

Unser Sportmobil hat vielfältiges Spielmaterial, das Deine Veranstaltung bereichert. Es gibt Rollbretter, Seilkisten, Kinder-Rhönräder, eine Hüpfburg, Rasenski, Riesenmikado und vieles mehr zum Spielen. Hier findest Du eine ausführliche Inventarliste.  

Die Preise richten sich nach den verschiedenen Varianten (Menge und Art des Spielmaterials) und unterscheiden sich zudem je nach Buchungsanfrage (Verein bzw. Mitglieder oder Nichtmitglieder). Hier findest Du eine Preisübersicht.

Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendliche sollen den Sport als sicheren und positiven Raum erleben, in dem sie sich frei entfalten können. Sportvereine und -verbände tragen eine besondere Verantwortung, um sicherzustellen, dass Kinder vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch oder Diskriminierung geschützt werden. Durch klare Regeln, präventive Maßnahmen und ein aufmerksames Umfeld kann sichergestellt werden, dass Kinder unbeschwert trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen können. Ein starkes Kinderschutzkonzept stärkt zudem das Vertrauen der Eltern in den Verein und fördert eine gesunde, respektvolle Sportkultur.

Sportvereine und -verbände setzen verschiedene Maßnahmen um, um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen. Dazu gehören unter anderem:

  • Verhaltenskodizes und Richtlinien: Klare Regeln für Trainerinnen, Betreuerinnen und alle anderen Beteiligten, die den Umgang mit Kindern betreffen.
  • Schulungen und Sensibilisierung: Regelmäßige Fortbildungen für Trainer*innen und Vereinsverantwortliche, um sie für mögliche Gefahren und Warnsignale zu sensibilisieren.
  • Erweitertes Führungszeugnis: Viele Vereine verlangen von Trainerinnen und Betreuerinnen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis, um sicherzustellen, dass keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.
  • Kinderschutzbeauftragte: In vielen Vereinen gibt es speziell geschulte Ansprechpersonen, an die sich Kinder, Eltern und Vereinsmitglieder bei Problemen oder Verdachtsfällen wenden können.
  • Beschwerdemöglichkeiten: Kinder und Eltern sollten wissen, an wen sie sich wenden können, falls sie sich unwohl fühlen oder einen Vorfall melden möchten.

Wenn ein Kind sich im Sportumfeld unwohl fühlt oder ein Verdacht auf unangemessenes Verhalten besteht, gibt es verschiedene Anlaufstellen:

  • Vereinsinterne Ansprechpartner*innen: Viele Vereine haben eine Kinderschutzbeauftragte oder Vertrauensperson, die speziell für solche Anliegen geschult ist.
  • Trainer*innen oder Vorstandsmitglieder: Wenn das Vertrauensverhältnis besteht, können sich Kinder oder Eltern an die Verantwortlichen im Verein wenden.
  • Externe Beratungsstellen: Falls die Meldung im Verein nicht möglich oder gewünscht ist, gibt es unabhängige Hilfsangebote wie die Nummer gegen Kummer (116 111) oder das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530).

Jeder Verdacht sollte ernst genommen werden, auch wenn zunächst Unsicherheiten bestehen. Es ist immer besser, einmal zu viel als einmal zu wenig nachzufragen oder eine Fachstelle um Rat zu bitten.

Ein Verdachtsfall wird vertraulich behandelt und nicht vorschnell öffentlich gemacht. Zunächst wird geprüft, ob ein begründeter Verdacht besteht. Dabei können interne oder externe Fachkräfte hinzugezogen werden. Falls nötig, werden Schutzmaßnahmen für das betroffene Kind eingeleitet, und es können weitere Schritte in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Jugendämtern oder der Polizei erfolgen.

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht jede Meldung automatisch zu drastischen Konsequenzen führt. Vielmehr geht es darum, sensibel und verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen, um das Wohl des Kindes zu sichern.

Eltern können einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz leisten, indem sie aufmerksam und offen mit ihrem Kind über seine Erlebnisse im Sport sprechen. Folgende Maßnahmen helfen, Kinder zu schützen:

  • Regelmäßige Gespräche führen: Eltern sollten ihr Kind ermutigen, von Training und Wettkämpfen zu erzählen, und nachfragen, ob es sich dort wohlfühlt.
  • Grenzen und Regeln erklären: Kinder sollten wissen, welche Berührungen oder Verhaltensweisen unangemessen sind und dass sie „Nein“ sagen dürfen.
  • Den Verein kritisch betrachten: Eltern können sich erkundigen, ob es im Verein ein Kinderschutzkonzept gibt, wer Ansprechpartner*innen sind und welche Maßnahmen zur Prävention getroffen werden.
  • Das Verhalten von Trainerinnen und Betreuerinnen beobachten: Ein respektvoller und wertschätzender Umgang mit den Kindern ist essenziell. Falls sich etwas unangenehm anfühlt, sollte das offen angesprochen werden.

Trainer*innenund Betreuende haben eine Vorbildfunktion und tragen maßgeblich zur Schaffung eines sicheren Umfelds bei. Sie sollten sich bewusst sein, dass ihr Verhalten einen großen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Entwicklung der Kinder hat. Konkret können sie durch folgende Maßnahmen zum Kinderschutz beitragen:

  • Grenzen respektieren: Körperkontakt sollte immer im Einklang mit den Bedürfnissen des Kindes stehen und niemals unangemessen sein.
  • Klare Kommunikation pflegen: Offene und wertschätzende Kommunikation hilft dabei, Vertrauen aufzubauen und Unsicherheiten zu vermeiden.
  • Frühzeitig auf Warnsignale achten: Trainer*innen sollten sich über mögliche Anzeichen von Mobbing, Vernachlässigung oder Missbrauch informieren und wissen, wie sie im Ernstfall handeln können.
  • Sich regelmäßig fortbilden: Wir bieten Schulungen und Workshops zum Thema Kinderschutz an, die Trainer*innen und Betreuenden helfen, ihr Wissen zu vertiefen.

Weitere Themen

Geschäftsstelle

Lerne uns, die Geschäftsstelle und unsere Vision kennen.

Karriere

Starte Deine Karriere im Sportverband. Da bist Du mittendrin!

Jugendordnung

Unsere Jugendordnung legt Tätigkeitsbereiche, Mitgliederrechte und -pflichten fest.

Vorstand

Komm in den bsj Vorstand und gestalte Kinder- und Jugendarbeit im Sport.

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