Freistellung
Auf dieser Seite geben wir Dir alle wichtigen Informationen zum Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit. Viele Menschen in Baden-Württemberg engagieren sich neben Schule, Ausbildung und Beruf in ihrer Freizeit für die Jugendabteilungen der Sportvereine und -verbände. Sie leiten Freizeiten, Zeltlager und betreuen Kinder und Jugendliche in den Sportstunden in ihrer Funktion als Übungsleiter*innen und Trainer*innen. Hierfür besuchen sie Lehrgangsmaßnahmen und Fortbildungen zur persönlichen Weiterbildung.
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit
Um dieses Engagement zu fördern, hat der Landtag von Baden-Württemberg im November 2007 das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“ verabschiedet. Der Gesetzgeber schafft damit einen Mindestanspruch auf Freistellung. Arbeitgeber*innen und Unternehmen sind dazu angehalten die ehrenamtlich Engagierten in ihren Betrieben und Einrichtungen aktiv dabei zu unterstützen und für deren Weiterbildungsmaßnahmen nach Möglichkeit freizustellen. Denn wer sich ehrenamtlich engagiert, übernimmt Verantwortung, gewinnt soziale Kompetenz und Organisationserfahrung. Das ist ein Gewinn für unsere Gesellschaft im Ganzen, aber auch für das jeweilige Unternehmen.
Informationen zum Bildungszeitgesetz
Zusätzlich zum "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit", besteht eine weitere Mögichkeit zur Freistellung. Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von dem*r jeweiligen Arbeitgeber*in an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Seit April 2016 ist der Badische Sportbund Freiburg e.V. als Bildungsträger für Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich im Sinne des Bildungszeitgesetzes offiziell anerkannt. Ob Du Dich im Rahmen des Bildungszeitgesetzes freistellen lassen kannst, alle weiteren wichtigen Informationen rund um das Thema sowie alle Fragen zum Antragsverfahren findest Du auf der Seite des BSB Freiburg e.V.
Bildungszeitgesetz beim BSB Freiburg Gegenüberstellung der Freistellungsmöglichkeiten